Botox in der Schmerztherapie

Botox in der orthopädischen Schmerztherapie

Mit dem Anspruch unseren Patienten einen ganzheitlichen Behandlungsansatz bieten zu können, hat die OrthoPrax die Substanz des Botulinumtoxin mit in ihr Spektrum aufgenommen. Dieser, der Allgemeinheit eher unter Botox bekannte Wirkstoff, findet zunehmend auch abseits der kosmetischen Behandlung ein wachsendes Einsatzspektrum.

Historisch ist Botulinumtoxin ein von dem Bakterium Clostridium Botulinum gebildetes Gift, welches die Übertragung von Nervenimpulsen auf die Muskulatur unterbindet. Das Bakterium selber ist für den Menschen dabei nicht gefährlich sondern nur das Toxin, das zum Beispiel in verunreinigten Lebensmitteln gebildet wird (insbesondere in Konserven mit Wurst oder Räucherfisch).

Für den Menschen gefährliche Mengen werden in der Medizin jedoch nicht eingesetzt. Das Toxin wird sehr stark verdünnt und kann in den eingesetzten Dosierungen keine systemische Vergiftung auslösen. Dennoch wird bei lokaler Anwendung, zum Beispiel durch Einspritzen an eine bestimmte Stelle, ein Effekt auf die dort befindlichen Muskeln und Nerven ausgelöst. Je nach Dosierung werden die lokalen Muskeln gelähmt oder abgeschwächt. Dies nutzt man zum Beispiel bei Muskelspastiken, (angeboren oder nach Schlaganfällen), beim nächtlichen Zähneknirschen oder auch in der kosmetischen Anwendung aus.

Darüber hinaus besteht aber scheinbar auch eine Wirkung auf die Schmerznerven, die einen Reiz von der Peripherie zum Rückenmark transportieren. Insbesondere bei chronischen Schmerzzuständen setzen die Nerven selbst dabei Substanzen frei, die eine Empfindlichkeit des Nerven weiter verstärken  und zu vermehrten Schmerzsignalen an das Rückenmark führen. Botulinumtoxin hemmt dabei die Freisetzung einiger dieser Schmerzsubstanzen und kann so eine Desensibilisierung der Schmerznerven (insb. sog. nozizeptiver C-Fasern) bewirken.

Diese Wirkweise ist der Ansatzpunkt für weitere Einsatzmöglichkeiten, die augenscheinlich zunächst einmal nicht direkt etwas mit der Muskulatur zu tun haben. Zum Beispiel werden die Kosten zur Botox-Behandlung der chronischen Migräne unter bestimmten Voraussetzungen inzwischen auch von der Krankenkasse übernommen.

In der Orthopädie können folgende Erkrankungen mit Botulinumtoxin behandelt werden, sofern sie chronifziert (d.h. in der Regel >6 Monate) vorliegen und andere Therapieversuche bisher erfolglos waren:

  • Nackenschmerzen
  • Tennisarm
  • Golferellenbogen
  • Plantarfasziitis/Fersenspornschmerz
  • Neuropathischer Schmerz z.B. Bei Trigeminusneuralgie oder nach Gürtelrose
  • Zähneknirschen/Bruxismus

 

Es kann auch versucht werden eine Kostenübernahme bei den gesetzlichen Kassen zu beantragen. Wir unterstützen Sie dabei.


Quellenangaben:
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www.commons.wikimedia.org  |  Urheber: Akiyao from the University of Michigan Medical School, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons